
EU-Fördermittel für die Modernisierung der Landwirtschaft
2016-12-08
Am 27. Juni d. J. tritt die Verordnung des Ministers für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 23. Juni 2015 in Kraft, die die Verordnung über die detaillierten Bedingungen und das Verfahren zur Gewährung finanzieller Hilfe im Rahmen der Maßnahme „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe” im Rahmen des Programms zur Entwicklung ländlicher Gebiete für die Jahre 2007 – 2013 ändert und es den Begünstigten der Maßnahme „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe” PROW 2007-2013 ermöglicht, die Frist für die Durchführung der Investition und die Einreichung des Zahlungsantrags bis spätestens 30. September 2015 zu verlängern.
Begünstigte, die Verträge über die Gewährung von Hilfe im Rahmen der Maßnahme „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe” vor dem Tag des Inkrafttretens der genannten Verordnung, d. h. vor dem 27. Juni 2015, abgeschlossen haben, haben gemäß § 2 der genannten Verordnung des Ministers für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die Möglichkeit, die Frist für den Abschluss der Investitionsdurchführung und die Einreichung des Zahlungsantrags zu verlängern, sofern ein Antrag auf Vertragsänderung hinsichtlich der Verlängerung der Frist für den Abschluss der Investitionsdurchführung und die Einreichung des Zahlungsantrags gestellt wird. Der Antrag auf Vertragsänderung ist einzureichen innerhalb der nicht überschreitbaren Frist bis zum 15. Juli 2015. bei der Regionalstelle der Agentur für Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft, bei der der Vertrag über die Gewährung der Hilfe abgeschlossen wurde.
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2024-02-02
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2024-02-02
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